Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen mit Einstufung in einen Pflegegrad, haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag aus dem §45a SGB XI über die Pflegekassen.
125 € stehen Ihnen hier monatlich zur Verfügung, um Unterstützungsangebote für Ihren Alltag in Anspruch zu nehmen.
Das verbleibende Jahresbudget kann bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen und in Anspruch genommen werden.