Auch für ihre Kinder aller Alterstufen

Auch für Kinder können wir Leistungen aus dem §45a SGB XI anbieten und abrechnen.

Die Kosten können wir direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse abrechnen, wir haben die Zulassung nach §45a SGB XI.

Wir sind gemeinsam mit Ihnen Aktiv – Sie sind bestmöglich entlastet!